Global Group Dialog Solutions AG - Erfahrungsbericht 9664

  • vor fast 12 Jahre
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    Im Antwortbrief steht auch: "Wir möchten Sie freundlich darauf hinweisen, dass Sie gemäß 34 BDSG einmal im Jahr kostenfrei das
    Recht auf Auskunft haben. Für weitere Auskunftsersuchen innerhalb der nächsten 12 Monate erheben wir eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. € 20,00.".

    Meine Antwort dazu (Mail s.u.) blieb ohne Stellungnahme, wurde aber gelesen, da die damit gleichzeitig beantragte Sperre gesetzt wurde. Ist die Firma nun ein Adressvertrieb oder eine Auskunftei? (das macht schon einen Unterschied!)

    Meine Mail:
    "Ferner haben Sie mir unter Bezugnahme auf "§34 BDSG" mitgeteilt, dass Sie für weitere Auskunftsersuchen meinerseits innerhalb der nächsten 12 Monate eine Bearbeitungsgebühr von 20 € berechnen werden.

    Dass Sie von der Menge her offensichtlich schikanösen Auskunftswünschen nicht nachkommen müssen, steht außer Frage.

    §34 Absatz 8 BDSG sagt allerdings: " Für jede weitere Auskunft kann ein Entgelt verlangt werden, wenn der Betroffene die Auskunft gegenüber Dritten zu wirtschaftlichen Zwecken nutzen kann. "

    Im Falle von Global Group kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass
    Auskünfte gegenüber Dritten einen wirtschaftlichen Wert darstellen -
    außerdem können Sie die Auskunft ja entsprechend kennzeichen ("keine Rechtswirksamkeit gegenüber Dritten"). Siehe hierzu auch:
    Gola/Schomerus, Kommentar zum BDSG, §34 RNr. 21. Zudem weisen Sie nicht auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme hin (Absatz 9).

    Insofern hat m.E. eine Berechnung der Gebühr grundsätzlich zu unterbleiben."

    Diese o.g. Mail von mir blieb ohne Reaktion.