Datenweitergabe durch Meldebehörden widersprechen!

Bereits 8912 Widersprüche!

Meldebehörden dürfen in Deutschland nach dem Bundesmeldegesetz Daten über gemeldete Personen an verschiedene Interessenten übermitteln und verkaufen. Für die meisten dieser Fälle schützt Sie nur ein Widerspruch, den Sie über unseren Dienst einfach und kostenfrei erteilen können. Ohne Widerspruch dürfen Ihre Daten übermittelt werden an:

  1. das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (§36 Abs. 2)
  2. öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften; von Familienangehörigen der Mitglieder, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören (§42 Abs. 2)
  3. Parteien, Wählergruppen und andere Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene (§50 Abs. 1)
  4. Presse oder Rundfunk sowie Mandatsträgern über Alters- oder Ehejubiläen (§50 Abs. 2)
  5. Adressbuchverlage (§50 Abs. 3)

1. Stadt/Gemeinde finden

In Deutschland gibt es über 13.000 Gemeinden und mehrere tausend Meldebehörden. Wir helfen Ihnen, die für Sie zuständige Meldebehörde zu finden.

2. Meldebehörde finden

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