Senatsverwaltung für Inneres - Erfahrungsbericht 13341

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    Wegen der besonderen Schutzwürdigkeit der beim Berliner Verfassungsschutz gespeicherten
    personenbezogenen Daten bitte ich Sie zum Nachweis Ihrer Identität um erneute Übersendung einer Fotokopie der Vorderseite Ihres Personalauswelses, Führerscheines oder einer anderweitigen Legitimationsurkunde. Ihrem Antrag lag zwar eine solche Kopie bei, jedoch wurde das Unterschriftenfeld geschwärzt. Dadurch ist eine Identitätsfeststellung durch Unterschriftenabgleich von Antrag und Ausweiskopie nicht möglich,
    Ohne diese Kopie, die letztlich dem Schutz des Antragstellers dient und sicherstellen soll, dass Sie und nicht ein Dritter die Auskunft über eventuell gespeicherte Daten erhalten, kann der Antrag hier nicht bearbeitet werden. Sie haben jedoch das Recht, nicht erforderliche Daten wie die Zugangsnummer beim elektronischen Personalausweis, das Lichtbild, die Ausweisnummer, die Prüfziffer, die Staatsangehörigkeit und die Gültigkeitsdauer in dem Dokument abzudecken oder zu schwärzen. Dabei muss in jedem Fall erkennbar bleiben, dass es sich um die Kopie eines amtlichen, identifizierenden Dokumentes handelt. Ich bitte um Verständnis.