Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration - Erfahrungsbericht 14953

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    Verweigert Auskunft auf Anfragen per Fax:

    "Ich bitte um Verständnis, dass ich grundsätzlich keine Anfragen bearbeiten kann, die mir ohne zweifelsfreie Authentifizierung des Absenders übermittelt werden. Dies geschicht auch im Interesse des Ersuchenden und soll einen Missbrauch sowie die Preisgabe von Daten an nicht berechtigte Personen vermeiden.
    Eine Bearbeitung kann daher nur erfolgen, wenn Sie mir einen eigenhändig unterschriebenen Antrag und eine lesbare Kopie Ihres Personalausweises, aus der Name, Vorname, Geburtstdatum sowie die Unterschrift erkennbar sind, [...] auf dem Postwege einreichen.
    Es steht Ihnen frei, weitere ersichtliche Daten auf der Kopie des Personalausweises unkenntlich zu machen. Die Kopie Ihres Ausweises wird nach der Prüfung der Authentifizierung vernichtet.
    Für einen Antrag können Sie den anliegenden Vordruck verwenden."