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Kommentare

  • vor etwa 7 Jahre
    Bewertung: 5 SterneBewertung: 5 SterneBewertung: 5 SterneBewertung: 5 SterneBewertung: 5 Sterne

    Die Anfrage (bzw. der Widerspruch) wurde zügig bearbeitet, die Antwort kam auch prompt.
    Der Übermittlungssperre an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften konnte nicht entsprochen werden, da ich noch Mitglied einer solchen bin.
    Der Übermittlungssperre an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr konnte ebenfalls nicht entsprochen werden, da ich das 17. Lebensjahr bereits vor einiger Zeit vollendet habe.

    Im Anschluss gab es noch einige Hinweise, z.B., dass die Übermittlungssperren bei Umzug in eine neue Gemeinde neu beantragt werden müssen.

    Ich bin sehr zufrieden.

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