Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT) - Erfahrungsbericht 16030
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Das Verhalten der VG Wort wird damit begründet, dass die Anfrage nicht unmittelbar durch den Antragsteller erfolgte, sondern per vom Antragsteller unterschriebenem Fax durch die Digineo GmbH.
Man begründet die Nichterfüllung des Auskunftsersuchens im Wesentlichen wie folgt:
"Die Identität (und die etwaige Berechtigung) der auskunftsersuchenden Person sind nach unserer EInschätzung folglich nicht hinreichend gewährleistet. Vor doesem Hintergrund ist es uns derzeit rechtlich nicht möglich das im Betreff benannte Auskunftsersuchen zu beantworten."