Bundespolizeipräsidium - Erfahrungsbericht 13338

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    "Ihr Antrag auf Auskunft über Daten, die bei der Bundespolizei zu Ihrer Person gespeichert sind, ist bei mir eingegangen. Für die eindeutige Feststellung, ob Sie Berechtigter i.S. von § 19 BDSG für die begehrte Auskunft sind, wird eine beglaubigte Kopie Ihres Personalaus weises benötigt.
    Um Ihr Auskunftsersuchen bearbeiten zu können, bitte ich Sie daher um Übersendung einer beglaubigten oder "polizeilich bestätigten" Kopie Ihres Personalausweises bzw. Ihres Reise passes. Dabei sollten folgende Angaben auf der Kopie lesbar sein: Name, Vomame, Geburtsdatum, Geburtsort, Gültigkeit, Unterschrift und Adresse. Alle weiteren Angaben, insbesondere die Ausweisnummer bzw. die Zugangsnummer des neuen Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion, können und sollten Sie unkenntlich machen, da diese zur Identifizierung nicht benötigt werden."