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Kommentare

  • vor mehr als 6 Jahre
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    Nach anderthalb Woche bekam ich die Antwort, dass die Behörde eine erneute Kopie meine Bundespersonalausweises verlangt. Gerade folgende Aufgaben sollten lesbar sein: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Gültigkeit, Unterschrift und die Adresse. Es benötigte 2 Wochen, bis ich eine endgültige Antwort bekam. Der Text des Schreibens ist zwar sehr kurz gehalten, aber was will man auch lange drumherum reden. Das Antwortschreiben beantwortet alle Fragen und wurde per Hand unterschrieben. Es wurde sogar mittels Einschreiben versandt. Volle Punktzahl und sehr professionelles Verwaltungshandeln.

  • vor fast 10 Jahre
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    "Ihr Antrag auf Auskunft über Daten, die bei der Bundespolizei zu Ihrer Person gespeichert sind, ist bei mir eingegangen. Für die eindeutige Feststellung, ob Sie Berechtigter i.S. von § 19 BDSG für die begehrte Auskunft sind, wird eine beglaubigte Kopie Ihres Personalaus weises benötigt.
    Um Ihr Auskunftsersuchen bearbeiten zu können, bitte ich Sie daher um Übersendung einer beglaubigten oder "polizeilich bestätigten" Kopie Ihres Personalausweises bzw. Ihres Reise passes. Dabei sollten folgende Angaben auf der Kopie lesbar sein: Name, Vomame, Geburtsdatum, Geburtsort, Gültigkeit, Unterschrift und Adresse. Alle weiteren Angaben, insbesondere die Ausweisnummer bzw. die Zugangsnummer des neuen Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion, können und sollten Sie unkenntlich machen, da diese zur Identifizierung nicht benötigt werden."

  • vor fast 10 Jahre
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    Es war ein großer Aufwand die beglaubigte Kopie des Personalausweises zu erhalten. Diese muss auch noch Zweckgebunden erstellt werden und ist somit nicht wiederverwendbar. Reine Schikane.

  • vor fast 11 Jahre
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    Antwort am folgenden Werktag, knappe, aber ausreichende Auskunft, dass keine Daten gespeichert sind.

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