Landesamt für Verfassungsschutz Hessen - Erfahrungsberichte

  • vor mehr als 2 Jahre
    Bewertung: 1 SterneBewertung: 1 SterneBewertung: 1 SterneBewertung: 1 SterneBewertung: 1 Sterne

    "Voraussetzung für die Erteilung einer Auskunft [...] ist der Hinweis auf einen konkreten Sachverhalt sowie die Darlegung eines besonderen Interesses an der Auskunft. Der Hinweis [...] erfordert einen Vortrag zu einem zeitlich oder örtlich abgrenzbaren Vorgang."

    Die Bearbeitung ist ohne entsprechenden Vortrag nicht möglich.

Alle Unternehmen anzeigen