Landesamt für Verfassungsschutz Hessen - Erfahrungsberichte

  • vor etwa 3 Jahre
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    "Voraussetzung für die Erteilung einer Auskunft [...] ist der Hinweis auf einen konkreten Sachverhalt sowie die Darlegung eines besonderen Interesses an der Auskunft. Der Hinweis [...] erfordert einen Vortrag zu einem zeitlich oder örtlich abgrenzbaren Vorgang."

    Die Bearbeitung ist ohne entsprechenden Vortrag nicht möglich.

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