Landesamt für Verfassungsschutz Hessen - Erfahrungsbericht 16322
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"Voraussetzung für die Erteilung einer Auskunft [...] ist der Hinweis auf einen konkreten Sachverhalt sowie die Darlegung eines besonderen Interesses an der Auskunft. Der Hinweis [...] erfordert einen Vortrag zu einem zeitlich oder örtlich abgrenzbaren Vorgang."
Die Bearbeitung ist ohne entsprechenden Vortrag nicht möglich.