Acxiom Deutschland GmbH - Erfahrungsbericht 12036
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Antwort erst nach Weitergabe des Vorgangs an den Hessischen Datenschutzbeauftragten.
Acxiom antwortet laut Antwortschreben prinzipiell nur dann, wenn Daten der anfragenden Person in der Datenbank gespeichert sind. Dieses Vorgehen ist mit der Aufsichtsbehörde abgestimmt, was auch Seitens der Behörde bestätigt wurde. Kundenfreundlich ist anders...