Kraftfahrt-Bundesamt - Erfahrungsbericht 13339

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    Vielen Dank für Ihren Antrag, mit dem Sie Auskunft über Ihre beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gespeicherten Daten beantragen.
    Da Sie die Art der personenbezogenen Daten nicht näher bezeichnet haben (§ 19 Abs. 1 Satz 2 BDSG), möchte ich zunächst kurz das fachliche Aufgabenspektrum des Amtes erläutern.
    Das KBA ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Das KBA genehmigt neue Fahrzeugtypen und Fahrzeugteile und leistet einen wichtigen Beitrag zur Produktsicherheit im Straßenverkehr, über prüft die Arbeit von Prüfstellen und die Qualitätssicherung bei Herstellern, führt das Zentrale
    Fahrzeugregister (ZFZR), das Fahreignungsregister (FAER), das Zentrale Fahrerlaubnisregister (ZFER) und das Zentrale Kontrollgerätkartenregister (ZKR), gibt Auskünfte aus den
    Registern und erstellt und veröffentlicht Statistiken auf der Grundlage dieser Register sowie über Fahrzeugmängel und Gütertransporte.
    Diese Aufgaben sind dem KBA durch Gesetze und Verordnungen zugewiesen. Weitere Einzelheiten finden Sie auf den Internetseiten des Amtes www.kba.de
    Möchten Sie Auskunft aus dem ZFZR, dem ZFER oder dem ZKR haben, so richten Sie Ihren
    Antrag mit folgenden Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift sowie Unterschrift des Antrages schriftlich an das KBA. Außerdem ist die Vorlage einer gut
    lesbaren Kopie des Personalausweises, Reisepasses oder eines vergleichbaren Identitätsnachweises (Vorder- und Rückseite) erforderlich.
    Auskunft aus dem FAER über die zu Ihrer Person gespeicherten Eintragungen erhalten Sie nach Ausfüllen des Formulars (zu erhalten unter www.kba.de) mit Ihren Personendaten und
    „amtlich beglaubigter" Unterschrift oder mit Ihren Personendaten und „Ihrer persönlichen" Unterschrift (nicht „amtlich beglaubigt") und die gut lesbare vergrößerte Kopie der Vorder-
    und Rückseite des gültigen Personalausweises/Reisepasses und Sendung schriftlich an das KBA.

    Alternativ können Sie den Antrag auch online stellen, sofern die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind;
    Ein Kartenlesegerät ist am Computer angeschlossen und betriebsbereit.
    Eine AusweisApp-Software ist auf Ihrem Computer installiert und gestartet. Ein neuer Personalausweis (nach dem 01.11.2010 ausgestellt) liegt vor. Die Online-Ausweisfunktion ist auf Ihrem neuen Personalausweis aktiviert.
    Zur ordnungsgemäßen Bearbeitung Ihres Antrages auf Auskunft aus dem FAER werden die folgenden Daten benötigt: Vorname(n)
    Familienname Anschrift
    Geburtsdatum Geburtsort Geburtsname.
    Derzeit erfolgt die Auskunft ausschließlich schriftlich per Post.
    Die Auskünfte zu den zu Ihrer Person ggf. gespeicherten Daten wären selbstverständlich kostenlos.
    Die Datenübermittlung von Behörden an die zentralen Register des KBA sowie die entsprechenden gesetzlichen Regelungen zur Auskunftserteilung an diese Behörden ergeben sich aus dem Straßenverkehrsgesetz (StVG), §§ 30 ff.
    Möchten Sie Auskunft über Ihre Daten aus den anderen Bereichen des Amtes, so nennen Sie bitte den Bereich und die Art der Daten.
    Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
    im Auftrag