Kraftfahrt-Bundesamt - Erfahrungsberichte

  • vor etwa einem Jahr
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    In Papierform eine Kopie des Personalausweis und eines Antrags zur Auskunftserteilung benötigt

  • vor fast 2 Jahre
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    Es gab keine Auskunft, sondern eine Aufforderung eine Kopie meines Ausweises oder eine amtlich beglaubigte Unterschrift und einen Antrag in Papierform einzureichen.
    Eingescannte Dokumente, die per E-Mail übermittelt werden, werden nicht akzeptiert.

  • vor mehr als 2 Jahre
    Bewertung: 4 SterneBewertung: 4 SterneBewertung: 4 SterneBewertung: 4 SterneBewertung: 4 Sterne

    Ich musste noch ein Telefonat führen und dann meinen Ausweis per Mail senden, dann waren alle Daten da. Mich hat überrascht, dass so viele technischen Daten zum Motorrad gespeichert worden sind. Punkte wurden auch angezeigt, also ziemlich ausführlich das ganze.

  • vor fast 3 Jahre
    Bewertung: 1 SterneBewertung: 1 SterneBewertung: 1 SterneBewertung: 1 SterneBewertung: 1 Sterne

    Erkennt Antrag per Mail nicht an, verlangt Antrag auf Papier.

  • vor mehr als 3 Jahre
    Bewertung: 1 SterneBewertung: 1 SterneBewertung: 1 SterneBewertung: 1 SterneBewertung: 1 Sterne

    Verlangt zur Identifikation folgende Informationen:
    1. Familienname
    2. Geburtsname
    3. sämtliche Vornamen
    4. Geburtsdatum
    5. Geburtsort
    6. zustellfähige Anschrift
    7. eigenhändige Unterschrift.
    8. Ausweikopie

    Ich sehe bei allem keine Grund dazu, da die Daten an die betreffene Person und keine dritte gesendet werden sollen.

  • vor fast 4 Jahre
    Bewertung: 1 SterneBewertung: 1 SterneBewertung: 1 SterneBewertung: 1 SterneBewertung: 1 Sterne

    Verlangt unnötigerweise und ohne Logikgrundlage weitere Kopien von Personalausweiß.

  • vor etwa 4 Jahre
    Bewertung: 3 SterneBewertung: 3 SterneBewertung: 3 SterneBewertung: 3 SterneBewertung: 3 Sterne

    Es wird verlangt, dass die Unterschrift auf dem Personalausweis zwecks Überprüfung sichtbar ist. Beim Upload des Personalausweises auf dieser Seite steht jedoch, dass man diese schwärzen kann.

  • vor mehr als 4 Jahre
    Bewertung: 1 SterneBewertung: 1 SterneBewertung: 1 SterneBewertung: 1 SterneBewertung: 1 Sterne

    verlangt eine Personalausweiskopie wo die Unterschrift lesbar ist!

  • vor etwa 5 Jahre
    Bewertung: 5 SterneBewertung: 5 SterneBewertung: 5 SterneBewertung: 5 SterneBewertung: 5 Sterne

    antwort erhalten

  • vor mehr als 5 Jahre
    Bewertung: 3 SterneBewertung: 3 SterneBewertung: 3 SterneBewertung: 3 SterneBewertung: 3 Sterne

    Wie bereits von anderen beschrieben, wird ohne zusätzliche Legitimation keine Auskunft erteilt, da bei Auskünften zum FAER (Fahreignungsregister) bzw. ZFER (Fahrerlaubnisregister). Eingescannte Dokumente (Personalausweiskopie) würden hiernach nicht ausreichen. Es wird allerdings auf die beschriebene Möglichkeit der Online-Auskunft hingewiesen. Hierfür ist allerdings ein Personalausweis mit freigeschalteter eID nötig, sowie entweder ein passendes NFC-Smartphone oder Kartenlesegerät. Diese Option habe ich mangels freigeschalteter eID nicht ausprobieren können.

  • vor mehr als 5 Jahre
    Bewertung: 5 SterneBewertung: 5 SterneBewertung: 5 SterneBewertung: 5 SterneBewertung: 5 Sterne

    Erfordert zusätzliche Legitimation, weist aber darauf hin, dass man sich alle Auskünfte auch direkt selbst per Personalausweis-Authentifikation auf deren Webseite ziehen kann. Das geht auch ohne zusätzliches Lesegerät - einfach mit einem NFC-Fähigen Handy! Top!

  • vor etwa 6 Jahre
    Bewertung: 1 SterneBewertung: 1 SterneBewertung: 1 SterneBewertung: 1 SterneBewertung: 1 Sterne

    Personalausweis darf nicht Teile ausgegraut haben - warum wird das von Selbstauskunft dann genau so gefordert? Leider bin ich in dieser Sache mit dem Service unzufrieden

  • vor mehr als 6 Jahre
    Bewertung: 2 SterneBewertung: 2 SterneBewertung: 2 SterneBewertung: 2 SterneBewertung: 2 Sterne

    Musste noch extra Identifizierung per Post nachreichen

  • vor mehr als 6 Jahre
    Bewertung: 4 SterneBewertung: 4 SterneBewertung: 4 SterneBewertung: 4 SterneBewertung: 4 Sterne

    Verlangt eine leserliche Unterschrift auf der Ausweiskopie. Verweist auf die Möglichkeit der Online Auskunft mit der Onlinefunktion des Personalausweises. So kam ich doch noch ohne großen Aufwand zu der gewünschten Auskunft.

  • vor mehr als 6 Jahre
    Bewertung: 1 SterneBewertung: 1 SterneBewertung: 1 SterneBewertung: 1 SterneBewertung: 1 Sterne

    Verweigert die Auskunft da ich die Unterschrift auf meinem eingescannten Personalausweis unkenntlich gemacht habe und begründet die Ablehnung damit, dass man sichergehen wolle, dass die Daten nicht in falsche Hände geraten.

  • vor mehr als 6 Jahre
    Bewertung: 3 SterneBewertung: 3 SterneBewertung: 3 SterneBewertung: 3 SterneBewertung: 3 Sterne

    Ich bin davon ausgegangen, dass die Anfrage auch konkret ist, also spezifisch hinsichtlich Punkten an das Kraftfahrtbundesamt geht. Was nicht passiert ist. Die Antwort als Konsequenz, und so auch nachvollziehbar, dass ohne genaue Kenntnis ob Daten aus dem ZFZR, dem ZFER oder dem FKR gefordert werden, keine Antwort erfolgen kann. Daher sehr entäuschend.
    Ich hatte jetzt mehr von diesemDienst erwartet. VG

  • vor mehr als 6 Jahre
    Bewertung: 5 SterneBewertung: 5 SterneBewertung: 5 SterneBewertung: 5 SterneBewertung: 5 Sterne

    verlangt Legitimation durch erkennbare Ausweiskopie (erkennt geschwärzte Felder nicht an). Erneute Anfrage ist zeitnah beantwortet worden.

  • vor mehr als 6 Jahre
    Bewertung: 3 SterneBewertung: 3 SterneBewertung: 3 SterneBewertung: 3 SterneBewertung: 3 Sterne

    Positiv zunächst ist erst mal, dass eine Antwort bereits nach einer Woche im Briefkasten eintrudelte. Jedoch verlangte man mehr Details von der Kopie des Bundespersonalausweises (lesbare Unterschrift). Also schickte ich via E-Mail eine erneute Kopie, mit weniger geschwärzten Daten, so wie es beispielsweise selbstauskunft.net empfiehlt.
    Die gewünschte Antwort kam dann eine Woche später. Zwei Wochen Bearbeitungszeit sind vollkommen okay. Jedoch ziehe ich zwei Sterne ab, da jeweils alle Schreiben in Form eines Kurzbriefes gehalten sind. Diese Art Schreiben zu verfassen sieht nicht gerade gut und professionell aus. Des Weiteren ein schnödes schwarz-weiß Papier. Auch die Erklärungen sind recht karg. Es wird lediglich auf Rechtsquellen verwiesen. Das alles macht einen ziemlich unfreundlichen Eindruck. Im Adressfeld wurde ein falscher Name von mir angegeben. Daran merkt man, dass die Abarbeitung dem KBA nicht gerade viel Mühe bereitet. Aus diesem Grunde auch der Abzug. Man erhält alle Informationen die man braucht, aber auf Bürgerfreundlichkeit wird nicht gerade wert gelegt. Dies ist keine Kritik aus dem Grund, dass Bußgelder und Punkte von mir registriert sind. Dies habe ich bei meiner Bewertung völlig außer Acht gelassen.

  • vor mehr als 7 Jahre
    Bewertung: 1 SterneBewertung: 1 SterneBewertung: 1 SterneBewertung: 1 SterneBewertung: 1 Sterne

    Hat mir keine Auskunft gegeben, weil ich nicht die "Art der personenbezogenen Daten" genannt habe.

    Ich will _alle_ personenbezogenen Daten jeglicher Art wissen! :-/

  • vor mehr als 7 Jahre
    Bewertung: 1 SterneBewertung: 1 SterneBewertung: 1 SterneBewertung: 1 SterneBewertung: 1 Sterne

    verlangt Unterschrift, verweist auf ungenaue Anfrage, da es verschiedene Datenbanken gibt (ZFZR, ZFER, ZKR und FAER). Man müsste für jedes einzeln eine Anfrage stellen.

  • vor mehr als 7 Jahre
    Bewertung: 3 SterneBewertung: 3 SterneBewertung: 3 SterneBewertung: 3 SterneBewertung: 3 Sterne

    Die übermittelten Daten sind unleserlich und ich soll meinen PA nochmal als Kopie per Post versenden. Die Bewertung geht hierbei auch an Selbstauskunft.net.
    Habe bei Selbstauskunft.net reklamiert, das sie bitte leserliche Daten senden sollen. Leider wurde ich mit einem Standardschreiben abgespeist. Von wegen ich solle die Qualität MEINES Versandes prüfen. Blöd nur, wenn ich gar nichts versendet habe, sondern die Firma Selbstauskunft. Und komischerweise erkennen alle anderen (Antworten von ca. 10 Stellen u.A. auch andere Behörden) meine hochgeladene PA Kopie an. Also wer sollte hier die Übermittlung prüfen?

  • vor fast 10 Jahre
    Bewertung: 1 SterneBewertung: 1 SterneBewertung: 1 SterneBewertung: 1 SterneBewertung: 1 Sterne

    Vielen Dank für Ihren Antrag, mit dem Sie Auskunft über Ihre beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gespeicherten Daten beantragen.
    Da Sie die Art der personenbezogenen Daten nicht näher bezeichnet haben (§ 19 Abs. 1 Satz 2 BDSG), möchte ich zunächst kurz das fachliche Aufgabenspektrum des Amtes erläutern.
    Das KBA ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Das KBA genehmigt neue Fahrzeugtypen und Fahrzeugteile und leistet einen wichtigen Beitrag zur Produktsicherheit im Straßenverkehr, über prüft die Arbeit von Prüfstellen und die Qualitätssicherung bei Herstellern, führt das Zentrale
    Fahrzeugregister (ZFZR), das Fahreignungsregister (FAER), das Zentrale Fahrerlaubnisregister (ZFER) und das Zentrale Kontrollgerätkartenregister (ZKR), gibt Auskünfte aus den
    Registern und erstellt und veröffentlicht Statistiken auf der Grundlage dieser Register sowie über Fahrzeugmängel und Gütertransporte.
    Diese Aufgaben sind dem KBA durch Gesetze und Verordnungen zugewiesen. Weitere Einzelheiten finden Sie auf den Internetseiten des Amtes www.kba.de
    Möchten Sie Auskunft aus dem ZFZR, dem ZFER oder dem ZKR haben, so richten Sie Ihren
    Antrag mit folgenden Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift sowie Unterschrift des Antrages schriftlich an das KBA. Außerdem ist die Vorlage einer gut
    lesbaren Kopie des Personalausweises, Reisepasses oder eines vergleichbaren Identitätsnachweises (Vorder- und Rückseite) erforderlich.
    Auskunft aus dem FAER über die zu Ihrer Person gespeicherten Eintragungen erhalten Sie nach Ausfüllen des Formulars (zu erhalten unter www.kba.de) mit Ihren Personendaten und
    „amtlich beglaubigter" Unterschrift oder mit Ihren Personendaten und „Ihrer persönlichen" Unterschrift (nicht „amtlich beglaubigt") und die gut lesbare vergrößerte Kopie der Vorder-
    und Rückseite des gültigen Personalausweises/Reisepasses und Sendung schriftlich an das KBA.

    Alternativ können Sie den Antrag auch online stellen, sofern die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind;
    Ein Kartenlesegerät ist am Computer angeschlossen und betriebsbereit.
    Eine AusweisApp-Software ist auf Ihrem Computer installiert und gestartet. Ein neuer Personalausweis (nach dem 01.11.2010 ausgestellt) liegt vor. Die Online-Ausweisfunktion ist auf Ihrem neuen Personalausweis aktiviert.
    Zur ordnungsgemäßen Bearbeitung Ihres Antrages auf Auskunft aus dem FAER werden die folgenden Daten benötigt: Vorname(n)
    Familienname Anschrift
    Geburtsdatum Geburtsort Geburtsname.
    Derzeit erfolgt die Auskunft ausschließlich schriftlich per Post.
    Die Auskünfte zu den zu Ihrer Person ggf. gespeicherten Daten wären selbstverständlich kostenlos.
    Die Datenübermittlung von Behörden an die zentralen Register des KBA sowie die entsprechenden gesetzlichen Regelungen zur Auskunftserteilung an diese Behörden ergeben sich aus dem Straßenverkehrsgesetz (StVG), §§ 30 ff.
    Möchten Sie Auskunft über Ihre Daten aus den anderen Bereichen des Amtes, so nennen Sie bitte den Bereich und die Art der Daten.
    Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
    im Auftrag

  • vor etwa 10 Jahre
    Bewertung: 5 SterneBewertung: 5 SterneBewertung: 5 SterneBewertung: 5 SterneBewertung: 5 Sterne

    Alles ok. Gott-sei-Dank ... keine Punkte!
    Behördenbrief wie immer: sachlich trocken, fachlich ok. So muss es sein. Weiter so!

  • vor mehr als 10 Jahre
    Bewertung: 5 SterneBewertung: 5 SterneBewertung: 5 SterneBewertung: 5 SterneBewertung: 5 Sterne

    Erste Antwort kam früher. Die per FAX übermittelt Ausweiskopie war unleserlich; nach einer erneuten Übermittlung wurde mir eine Auskunft erteilt. Insgesamt ist der Prozess zufriedenstellen.d

  • vor mehr als 10 Jahre
    Bewertung: 1 SterneBewertung: 1 SterneBewertung: 1 SterneBewertung: 1 SterneBewertung: 1 Sterne

    Zusätzliche Legitimationen reichen dem Amt nicht aus. Die Auskunftsanfrage MUß per Post erfolgen.

  • vor mehr als 12 Jahre
    Keine Bewertung

    Da die Art der personenbezogenen Daten nicht näher bezeichnet wurden (§ 19 Abs. 1, Satz 2 BDSG), zeigt man mir die Möglichkeiten auf, konkrete Auskunft zu erhalten.

  • vor mehr als 12 Jahre
    Keine Bewertung

    auskunft erst nach zusendung v perso-kopie!

  • vor mehr als 12 Jahre
    Keine Bewertung

    Verlangt genaue Anfrage: Auskunft aus Zentralem Fahrzeugregister oder Zentralem Kontrollgeraetkartenregister (schriftlich an KBA).
    Oder Auskunft aus Verkehrszentralregister oder Zentralem Fahrerlaubnisregister (nur mit zusaetzlicher Legitimation, schriftlich an KBA)

  • vor mehr als 12 Jahre
    Keine Bewertung

    Es folgt im Antwortschreiben nur der Hinweis, dass ohne Angabe des Geburtsorts die Anfrage nicht bearbeitet werden kann.

  • vor mehr als 12 Jahre
    Keine Bewertung

    Möchte genaue Angaben haben, wofür man die Auskunft möchte, ob Zentrales Fahrzeugregister oder dem Zentralen Kontrollgerätkartenregister

  • vor mehr als 12 Jahre
    Keine Bewertung

    verlangt genauere Daten zur Person zBsp. Geburtsort. Gibt Hinweise zur korrekten Datenübermittlung und Auskunft.

  • vor mehr als 12 Jahre
    Keine Bewertung

    Da die Art der personenbezogenen Daten nicht näher bezeichnet wurden, keine konkrete Auskunft erhalten.

  • vor mehr als 12 Jahre
    Keine Bewertung

    Die Mitteilung konkreter Daten, vor allem Punktestand, wurde mit der Begründung des Fehlens von näher bezeichneten personenbezogenen Daten (§ 19 Abs. 1, Satz 2 BDSG) in der Anfrage abgelehnt.

  • vor mehr als 12 Jahre
    Keine Bewertung

    Die Art der Anfrage nach personenbezogenen Daten ist lt. Auskunft des KBA nicht korrekt. Es werden zusätzliche Angaben bzw. Legitimationen gefordert.

  • vor mehr als 12 Jahre
    Keine Bewertung

    verlangt zusätzliche Informationen über die Art der gespeicherten Daten.

  • vor mehr als 12 Jahre
    Bewertung: 3 SterneBewertung: 3 SterneBewertung: 3 SterneBewertung: 3 SterneBewertung: 3 Sterne

    Spezieller Antrag erforderlich

  • vor mehr als 12 Jahre
    Bewertung: 3 SterneBewertung: 3 SterneBewertung: 3 SterneBewertung: 3 SterneBewertung: 3 Sterne

    Hinweis auf Geschäftsfeld des Amtes;
    keine Auskunft, da konkreter Antrag samt Personennachweis an das entsprechende Register notwendig;
    siehe dazu: http://blog.selbstauskunft.net/2012/02/kraftfahrtbundesamt-selbstauskunft/

  • vor etwa 12 Jahre
    Bewertung: 3 SterneBewertung: 3 SterneBewertung: 3 SterneBewertung: 3 SterneBewertung: 3 Sterne

    in der anfrage ist die "art der personenbezogenen daten nicht näher bezeichnet". verweis auf §19 Abs. 1, Satz 2 BDSG.
    auskunft nur über das vom KBA erhältliche formular möglich.

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