Kraftfahrt-Bundesamt - Erfahrungsbericht 15707

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    Wie bereits von anderen beschrieben, wird ohne zusätzliche Legitimation keine Auskunft erteilt, da bei Auskünften zum FAER (Fahreignungsregister) bzw. ZFER (Fahrerlaubnisregister). Eingescannte Dokumente (Personalausweiskopie) würden hiernach nicht ausreichen. Es wird allerdings auf die beschriebene Möglichkeit der Online-Auskunft hingewiesen. Hierfür ist allerdings ein Personalausweis mit freigeschalteter eID nötig, sowie entweder ein passendes NFC-Smartphone oder Kartenlesegerät. Diese Option habe ich mangels freigeschalteter eID nicht ausprobieren können.