Deutsche Postbank AG - Erfahrungsbericht 15578

  • vor fast 6 Jahre
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    Verlangt, dass die Art der personenbezogenen Daten, über die Auskunft erteilt werden soll, näher bezeichnet wird.
    Die Mitteilung dazu muss vom Betroffenen selbst mit Originalunterschrift und nicht "über eine Drittfirma" kommen.
    Verlangt Legitimationsunterlagen.

    Weißt darauf hin, dass kein Anspruch bei beendeten Vertragsverhältnis und rein gesetzlicher Aufbewahrung besteht.

    Sollte Werbung zugesandt worden sein, soll man sich an den Adresslieferanten wenden, der auf dem Werbeschreiben genannt wird.

    Weißt darauf hin, dass die Nutzung von selbstauskunft.net (nicht direkt genannt, aber schön umschrieben) erhebliche Missbrauchsrisiken birgt.