Deutsche Postbank AG - Erfahrungsberichte
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Zitat:
Gerne werden wir Ihnen die gewünschte Auskunft erteilen. Da die Art der personenbezogenen Daten, über die Auskunft erteilt werden soll, vom Betroffenen näher bezeichnet werden soll, bitten wie Sie um schriftliche Mitteilung hierzu........
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"Da die Art der personenbezogenen Daten, über die Auskunft erteilt werden soll, vom Betroffenen näher bezeichnet werden soll, bitten wir Sie um schriftliche MItteilung hierzu".
Meines Wissens sieht eine SELBSTAUSKUNFT gemäß DSGVO dies nicht vor! Ansonsten würde ich von bestimmten Daten, die über mich gespeichert sind und von deren Existenz ich nichts weiß nie Kenntnis erhalten. Oder sehe ich das falsch?
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Schickt patziges Schreiben, wo sie sich über die Zustellung per Drittanbieter beschweren und darauf aufmerksam machen, wie unsicher es ist, seine Unterschrift ins Internet hochzuladen.
Da kein Interesse an Eskalation bestand nochmal per Brief geantwortet und daraufhin kurzfristig Auskunft in Papierform erhalten. -
Verlangt, dass die Art der personenbezogenen Daten, über die Auskunft erteilt werden soll, näher bezeichnet wird.
Die Mitteilung dazu muss vom Betroffenen selbst mit Originalunterschrift und nicht "über eine Drittfirma" kommen.
Verlangt Legitimationsunterlagen.Weißt darauf hin, dass kein Anspruch bei beendeten Vertragsverhältnis und rein gesetzlicher Aufbewahrung besteht.
Sollte Werbung zugesandt worden sein, soll man sich an den Adresslieferanten wenden, der auf dem Werbeschreiben genannt wird.
Weißt darauf hin, dass die Nutzung von selbstauskunft.net (nicht direkt genannt, aber schön umschrieben) erhebliche Missbrauchsrisiken birgt.
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Pauschale Antwort des DSB der Postbank AG, ohne zu prüfen, ob ich Betroffener im Sinne des BDSG bin. Verlangte weitere Legitimation.
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Insgesamt über zwei Monate inklusive einer Mahnung und dann erzählen die mir den Wunsch nach einer eigenhändigen "Originalunterschrift".
Kein Bock mehr!
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Alles super
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Nach 5 Tagen beantwortet inklusive guter und ausführlicher Beschreibung.
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Verlangt aus Sicherheitsgründen ein konkretes Auskunftsersuchen mit Originalunterschrift und Legitimationsunterlagen......
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Hat erst eine unnötige, zusätzliche Identifikation gefordert - die angegebenen Daten waren dann aber zumindest korrekt und ausführlich.
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"Art der personenbezogenen Daten, über die Auskunft erteilt werden soll, gem. § 34 Abs. 1 Satz 2 BDSG" sollen näher bezeichnet werden.
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verlangen eine Originalunterschrift und sehen Faxversand über "Drittunternehmen" (selbstauskunft.net) nicht als legitim an
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LOL :-))
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verlangt Unterschrift
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hat Ausweiskopie verlangt. Nach Einspruch mit Verweis auf die fehlende Einzelfallbegründung kam die Auskunft plötzlich problemlos.
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Verlangen ein konkretes Auskunftersuchen mit einer Originalunterschrift. Soweit man kein Kunde ist wird ferner ein Legitimationsanachweis gefordert.
Das Schreiben klingt insgesamt sehr patzig und unfreundlich. Man verweigert Daten aus zurückliegender Kundenbeziehung aufgrund von einer Sperrvorschrift des BSDG herauszugeben.
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Warnt vor Nutzung von Drittanbieter (=selbstauskunft.net) zur Datenabfrage!
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Verlangt nähere Bezeichnung über die Daten die ausgegeben werden soll. Weist darauf hin das selber kein Score gebildet wird und Werbung nur über Drittanbieter verschickt wird, nicht mit Daten aus dem eigenen Haus.
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Sagt daß "eine Auskunftspflicht ausdrücklich NICHT besteht, wenn Daten aus zurückliegenden, erledigten Kundenbeziehungen besteht..."
Gibt an zu Werbezwecken Adressen zu kaufen, sagt nicht wo und bittet die Adresshändler, welche Werbung der Postbank versenden, direkt anzuschreiben. -
Postbank bittet um genaue Bezeichnung der gewünschten Daten und verweigert Auskünfte aus zurückligenden Kundenbeziehungen (!).
Postbank gibt mir erst auf meine nach Rückfrage eine korrekte Auskunft.
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Auskunft zunächst abgelehnt, da aus zurückligenden Geschäftbeziehungen. Auf Nachfrage erfolgte das korrekte Auskunft. -
Auskunftsersuchen wird nur vom Betroffenen selbst akzeptiert
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Die Selbstauskunft muss lt. Schreiben der Postbank vom Betroffenen selbst angefordert werden.
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gibt nur Auskunft bei Vorliegen eines persönlichen Auskunftseresuchens mit persönlicher Unterschrift
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Erteilen auf Grund der Anfrage Dritter keine Auskunft.
Es muss die Original Unterschrift sein. -
* will nähere Bezeichnung der Daten, über die Auskunft gegeben werden soll;
* will eigenhändige Unterschrift -
Redet davon, dass eine 'Drittfirma' den Auftrag zur Selbstauskunft gegeben hat. Sie fordern dazu nochmal eine schriftliche Mitteiling zu tätigen.
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Ist es Zufall, dass mir grade die Postbank Porto für einen Brief mit zusätzlicher Legitimation abverlangt?
Soll ich zufrieden sein, dass diese Legitimation verlangt wird? -
Werde keine Ausweiskopie versenden.
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Anfrage auf Auskunft ist näher bezeichnend vom Anfrager persönlich zu stellen.
Vorsorglich weist das Unternehmen darauf hin, dass eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung dann nicht besteht, wenn Daten aus zurückliegenden erledigten Kundenbeziehungen nur noch wegen gesetzlicher Bestimmungen aufzubewahren sind.
Wer als Nichtkunde Werbung bekommt, erhält diese, weil das Unternehmen Adressen von Adressanbietern bezieht. Angaben über diese Adressanbieter findet man dann im Werbebrief des Unternehmens. -
Schreibt etwas total verwiertes und ratet mir ab von stellen wie selbstauskunft.net und so den dienst zu nutzen ??? und ich soll mich selbst noch mal schriftlich an sie senden weil sie eine orginal unterschrift sehen wollen
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es folgte das bekannte Schreiben (persönliche Unterschrift, genaue Angabe der gewünschten Auskunft etc. pp)
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"Die Postbank ermittelt weder einen tagesaktuellen Scorewert noch ermittelt sie entsprechende Scorewerte an Dritte."
(Zitat Antwortschreiben)Weist auf Missbrauchsrisiken durch Bekanntgabe persönlicher Daten und Unterschrift im Internet hin.
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Verlangt eine Ausweiskopie
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verlangt nähere Angaben zur Art der gewünschten Daten und Original-Unterschrift --- ermittelt keinen Scorewert - Warnung vor Missbrauchsrisiko im Internet
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Möchte einen Ausweis. Warnt davor Daten wie Unterschrift im Internet preis zu geben. Wird über ehemalige Kundenbeziehung keine Auskünfte erteilen. Probiere es aber trotzdem!
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möchte neben Ausweiskopie und Unterschrift auch Konkretisierung des Auskunftsanliegen
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Standardschreiben wie bei „Ratlos“…
Da ich aber (kein) Kunde mehr bin, spare ich mir das Porto für eine Ausweiskopie. Denn ich werde schon vorsorglich darauf hingewiesen, dass Daten aus „zurückliegenden erledigten Kundenbeziehungen […] nur noch im Rahmen von Prüfungen durch Behörden oder zur Bearbeitung von Reklamationen des Kontoinhabers herangezogen werden“ können. Aus eigener beruflicher Erfahrung schließe ich, dass die Postbank nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen meine Daten tatsächlich löschen wird. Dafür ist sie zu groß, als dass es dafür nicht einen Standardprozess gibt.
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Die Postbank möchte eine zusätzliche Legitimation von mir haben, wird aber in keinem Fall Daten aus einem bereits beendeten Vertragsverhältnis mir offen legen und hat dies per Paragraph bekräftigt.
Insgesamt recht fragwürdig, warum ich nicht auch meine Altdaten einsehen darf. Außerdem kam der Brief genervt und patzig rüber, guter Service geht anders! -
Frecher Brief, dass sie:
(1) nur "auf Antrag des Betroffenen selbst" Auskunft erteilen" (also nicht über sowas wie selbstauskunft.net);
(2) mir ja gar nicht Auskunfts-verpflichtet seien;
(3) hin und wieder von Adressanbietern Adressen für Werbung beziehen und ich mich in so einem Fall doch aber direkt an den Adresshändler wenden soll;
(4) keine Scorewerte ermitteln und diese Anfrage wohl eher für eine Auskunftei bestimmt gewesen sei (obwohl die meisten Banken ja sehr wohl Scorewerte ermitteln);
(5) mir raten, im Internet doch lieber etwas vorsichtiger zu sein und nicht meine persönlichen Daten an sonstwen weiterzugeben (z.B. an selbstauskunft.net)
Dreist... -
Bittet im Mitteilung der Art der personenbezogenen Daten, über die Auskunft erteilt werden soll, gem. § 34 Abs. 1 Satz 2 BDSG und erneute Einreichung mit einer Original-Unterschrift.
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Verlangt "konkretes Auskunftsersuchen mit Originalunterschrift"