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Kommentare

  • vor fast 3 Jahre
    Bewertung: 2 SterneBewertung: 2 SterneBewertung: 2 SterneBewertung: 2 SterneBewertung: 2 Sterne

    Zitat:
    Gerne werden wir Ihnen die gewünschte Auskunft erteilen. Da die Art der personenbezogenen Daten, über die Auskunft erteilt werden soll, vom Betroffenen näher bezeichnet werden soll, bitten wie Sie um schriftliche Mitteilung hierzu.

    .......

  • vor fast 4 Jahre
    Bewertung: 1 SterneBewertung: 1 SterneBewertung: 1 SterneBewertung: 1 SterneBewertung: 1 Sterne

    "Da die Art der personenbezogenen Daten, über die Auskunft erteilt werden soll, vom Betroffenen näher bezeichnet werden soll, bitten wir Sie um schriftliche MItteilung hierzu".

    Meines Wissens sieht eine SELBSTAUSKUNFT gemäß DSGVO dies nicht vor! Ansonsten würde ich von bestimmten Daten, die über mich gespeichert sind und von deren Existenz ich nichts weiß nie Kenntnis erhalten. Oder sehe ich das falsch?

  • vor mehr als 4 Jahre
    Bewertung: 3 SterneBewertung: 3 SterneBewertung: 3 SterneBewertung: 3 SterneBewertung: 3 Sterne

    Schickt patziges Schreiben, wo sie sich über die Zustellung per Drittanbieter beschweren und darauf aufmerksam machen, wie unsicher es ist, seine Unterschrift ins Internet hochzuladen.
    Da kein Interesse an Eskalation bestand nochmal per Brief geantwortet und daraufhin kurzfristig Auskunft in Papierform erhalten.

  • vor mehr als 5 Jahre
    Bewertung: 2 SterneBewertung: 2 SterneBewertung: 2 SterneBewertung: 2 SterneBewertung: 2 Sterne

    Verlangt, dass die Art der personenbezogenen Daten, über die Auskunft erteilt werden soll, näher bezeichnet wird.
    Die Mitteilung dazu muss vom Betroffenen selbst mit Originalunterschrift und nicht "über eine Drittfirma" kommen.
    Verlangt Legitimationsunterlagen.

    Weißt darauf hin, dass kein Anspruch bei beendeten Vertragsverhältnis und rein gesetzlicher Aufbewahrung besteht.

    Sollte Werbung zugesandt worden sein, soll man sich an den Adresslieferanten wenden, der auf dem Werbeschreiben genannt wird.

    Weißt darauf hin, dass die Nutzung von selbstauskunft.net (nicht direkt genannt, aber schön umschrieben) erhebliche Missbrauchsrisiken birgt.

  • vor etwa 6 Jahre
    Bewertung: 3 SterneBewertung: 3 SterneBewertung: 3 SterneBewertung: 3 SterneBewertung: 3 Sterne

    Pauschale Antwort des DSB der Postbank AG, ohne zu prüfen, ob ich Betroffener im Sinne des BDSG bin. Verlangte weitere Legitimation.

  • vor fast 7 Jahre
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    Insgesamt über zwei Monate inklusive einer Mahnung und dann erzählen die mir den Wunsch nach einer eigenhändigen "Originalunterschrift".

    Kein Bock mehr!

  • vor mehr als 7 Jahre
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    Nach 5 Tagen beantwortet inklusive guter und ausführlicher Beschreibung.

  • vor fast 8 Jahre
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    Verlangt aus Sicherheitsgründen ein konkretes Auskunftsersuchen mit Originalunterschrift und Legitimationsunterlagen......

  • vor mehr als 8 Jahre
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    Hat erst eine unnötige, zusätzliche Identifikation gefordert - die angegebenen Daten waren dann aber zumindest korrekt und ausführlich.

  • vor etwa 10 Jahre
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    "Art der personenbezogenen Daten, über die Auskunft erteilt werden soll, gem. § 34 Abs. 1 Satz 2 BDSG" sollen näher bezeichnet werden.

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