Deutsche Postbank AG - Erfahrungsbericht 16018

  • vor fast 4 Jahre
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    "Da die Art der personenbezogenen Daten, über die Auskunft erteilt werden soll, vom Betroffenen näher bezeichnet werden soll, bitten wir Sie um schriftliche MItteilung hierzu".

    Meines Wissens sieht eine SELBSTAUSKUNFT gemäß DSGVO dies nicht vor! Ansonsten würde ich von bestimmten Daten, die über mich gespeichert sind und von deren Existenz ich nichts weiß nie Kenntnis erhalten. Oder sehe ich das falsch?