Commerzbank AG - Erfahrungsbericht 829
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Obwohl ich bis vor kurzem Kunde der Commerzbank AG war, behauptet diese keine Daten über mich gespeichert zu haben. Sie weißt aber darauf hin, dass nach § 34 Abs. 7 i.V.m. § 33 Abs. 2 Nr. 2 BDSG keine Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht, "wenn Daten aus zurückliegenden, erledigten Kundenbeziehungen nur noch aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, unter anderem aufgrund handelsrechtlicher Aufbewahrungsvorschriften, [...] aufzubewahren sind. Diese Daten unterliegen der Sperrvorschrift des BDSG, d.h. sie können nur noch im Rahmen von Prüfungen durch Behörden oder zur Bearbeitung von Reklamationen des Kontoinhabers herangezogen werden."