Amazon.de GmbH - Erfahrungsbericht 12873

  • vor etwa 10 Jahre
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    Es wird eine Standardmail verschickt, die lediglich Angaben darüber enthält, wo auf der Webseite von Amazon.de die personenbezogenen Eingaben vorzufinden sind. Die müsste man sich zum einen mühsam zusammenklicken, zum anderen sind sie auch dann noch alles andere als vollständig.
    Inwiefern ist der Textform-Grundsatz aus §34 Abs. 6 BSDG hier bindend?