GEMA – Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte

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Kontaktdaten

Bayreuther Straße 37
10787 Berlin
Telefon:
030 / 212 450 0
Telefax:
030 / 212 459 50
URL:
https://www.gema.de/ (Kontakt)
E-Mail:
gema@gema.de
Kategorien:
Verwertungsgesellschaften
Status:
aktiv - Anfragen werden per Fax zugestellt

"Die GEMA ist vereinsrechtlich organisiert. Sie vertritt etwa 3.300 Komponisten, Textdichter und Musikverleger in Deutschland. Hinzu kommen etwa 6.400 Komponisten, Textdichter und Verleger mit stark eingeschränkten Rechten, sowie 55.000 Personen, die zwar einen Berechtigungsvertrag mit der GEMA abgeschlossen haben, aber nicht die berufsständischen Voraussetzungen einer Mitgliedschaft erfüllen (sog. angeschlossene „Mitglieder“ ohne vereinsrechtlichen Mitgliedsstatus). Zusätzlich hat sie noch weitere 2 Millionen Berechtigte im Ausland. (Stand: 2010)"
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaft_f%C3%BCr_musikalische_Auff%C3%BChrungs-_und_mechanische_Vervielf%C3%A4ltigungsrechte#Mitgliedschaft_und_Struktur

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Kommentare

  • vor mehr als 5 Jahre
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    Antwort erhalten, allerdings wurden mir die Daten einer mir Fremden Dame mit gleichem Vor- und Zunamen, aus einer fast 100km entfernten Stadt zugesandt.
    Vielen Dank, unsere Daten sind sehr Sicher bei der GEMA aufgehoben... Nicht

  • vor mehr als 6 Jahre
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    Man soll denen die Arbeit abnehmen und genau sagen, welche Daten man gerne hätte und in welchem Verhältnis man zur GEMA steht.

  • vor mehr als 7 Jahre
    Bewertung: 1 SterneBewertung: 1 SterneBewertung: 1 SterneBewertung: 1 SterneBewertung: 1 Sterne

    Antworten erst nach Mahnung. Ohne Angabe einer Kundennummer wird allerdings keine Auskunft erteilt.

  • vor mehr als 10 Jahre
    Bewertung: 1 SterneBewertung: 1 SterneBewertung: 1 SterneBewertung: 1 SterneBewertung: 1 Sterne

    Schreibt: Zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes möchten wir sie daher bitten, uns mitzuteilen, welcher bereich der tätigkeit der Gema im zusammenhang mit ihrem Auskunftsverlangen steht.

  • vor mehr als 10 Jahre
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    Angefragt am 20.06.13, Antwort erhalten am 19.07.13. Nach § 34 Absatz 1 Satz 2 Bundesdatengesetz soll ich ihnen die Art der personenbezogenen Daten, über die Auskunft erteilt werden soll, näher bezeichnen.

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