GEMA – Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte - Erfahrungsbericht 12006

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    Angefragt am 20.06.13, Antwort erhalten am 19.07.13. Nach § 34 Absatz 1 Satz 2 Bundesdatengesetz soll ich ihnen die Art der personenbezogenen Daten, über die Auskunft erteilt werden soll, näher bezeichnen.