Bundeskriminalamt - Erfahrungsberichte

  • vor etwa 2 Jahre
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    Auf telefonische Nachfrage wurde freundlich um Nachsicht auf Grund der langwierigen Bearbeitung gebeten. Kann ich verstehen, bei so viele Schwerbrechern in Deutschland. Hab dann noch den Reisepass eingescannt und hoffe auf baldige Antwort.

    Update: zwei Wochen nach Sendung der Kopie des Reisepass, bekam ich eine Antwort per Einschreiben Rückschein.

    Im Gegensatz zur Schufa Holding, gab es zumindest einen Zwischenstandsbericht/ Nachfrage.

  • vor mehr als 5 Jahre
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    Antwort kam nach 2 Monaten per Einschreiben Eigenhändig

  • vor etwa 6 Jahre
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    Die Fax-Kopie des Personalausweises ist wohl nicht genug.

    "Für die Bearbeitung werden grundsätzlich foldende Unterlagen benötigt:
    * (formloses) Ersuchen
    * gut leserliche Kopie eines aktuellen Ausweises (Vorder- und Rückseite)
    [...]
    Ihrem Antrag lag leider keine lesbare Kopie Ihres Identitätsdokuments bei."

  • vor fast 7 Jahre
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    Die Antwort hat sich über Monate hingezogen. Die vorliegenden Daten waren falsch. Ein klärendes Telefonat hat der zuständige Sachbearbeiter verweigert.

  • vor etwa 8 Jahre
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    Nach 2 Tagen war der Brief da welcher nach der Beglaubigten Kopie des Ausweises fragte. Nach meiner Antwort lag nach 2 Werktagen die Antwort im Briefkasten :)

  • vor mehr als 9 Jahre
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    Auskunft wurde zunächst verweigert. Verlangen eine beglaubigte oder polizeilich bestätigte Ausweiskopie. Hinweis erfolgte, dass nach der Auskunft die Ausweiskopie entweder vernichtet oder zurückgesendet werden kann. Es erfolgte der Hinweis, dass bei der Ausweiskopie die Seriennummer und bei Ausweisen mit Online-Ausweisfunktion die Zugangsnummer geschwärzt werden kann.

    Folgender Hinweis wurde noch gegeben:

    "Das Auskunftsverfahren im Zusammenhang mit der Antiterrordatei (ATD) weist einige Besonderheiten auf, über die ich Sie hiermit in Kenntnis setzen möchte.
    In der ATD sind Daten gespeichert, die
    • alle an der ATD teilnehmenden Behörden (vgl. § 1 Abs. 1 ATDG; s. Anlage) einsehen
    können (sog. offene Speicherung)
    • nur für die speichernde Behörde selbst sichtbar sind (sog. verdeckte Speicherung).
    Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 ATDG erteilt Auskunft zu den offen gespeicherten Daten zentral das BKA. Sofem die Daten nicht vom BKA selbst eingestellt sind, muss es aber über die
    Auskunftserteilung Einvernehmen mit der speichernden Behörde herstellen. Dabei prüft jede Behörde die Zulässigkeit der Auskunftserteilung nach den für sie geltenden Rechtsvorschriften.
    Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass bei den Nachrichtendiensten - anders als bei der Polizei - ein Auskunftsantrag
    • einen Hinweis auf einen konkreten Sachverhalt
    • die Darlegung eines besonderen Interesses an der Auskunft
    enthalten muss (vgl. § 15 Abs. 1 BVerfSchG, § 7 BNDG, § 9 MADG).
    Soweit Ihr o.a. Schreiben diese Voraussetzungen nicht erfüllt, erhalten Sie hiermit Gelegenheit, die erforderlichen zusätzlichen Angaben nachzuliefern. Bitte informieren Sie uns inner halb von zwei Wochen ab Datum dieses Schreibens.
    Ein Antrag auf Auskunft über verdeckt gespeicherte Daten ist an jede einzelne teilnehmende Behörde zu richten, die nach den für sie geltenden Rechtsvorschriften über den Antrag entscheidet (§ 10 Abs. 2 Satz 2 ATDG). In der Anlage übersende ich Ihnen eine Liste der Teilnehmer an der ATDG mit der jeweiligen Postanschrift."

  • vor mehr als 9 Jahre
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    Es war ein großer Aufwand die beglaubigte Kopie des Personalausweises zu erhalten. Diese muss auch noch Zweckgebunden erstellt werden und ist somit nicht wiederverwendbar. Reine Schikane.

  • vor etwa 10 Jahre
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    Verlangen polizeilich beglaubigte Kopie. Völlig unnötig.

  • vor mehr als 10 Jahre
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    Verlangt wegen Sensibilität der evtl. gespeicherten Daten beglaubigte oder polizeilich bestätigte Kopie des Personalausweises.

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